Schließen

[286] Schließen, 1) eine Öffnung genau decken; 2) eine Thüre, ein Thor etc. zumachen, bes. mittelst eines Schlosses; 3) einem Gefangenen Fesseln od. Ketten anlegen u. diese mittelst eines Vorlegeschlosses od. einer Vernietung befestigen; erhöhte Strafe des S-s ist das Krummschließen, das S. über das Kreuz u. das S. in die Weise; 4) bei einem Bogen od. Gewölbe den Schlußstein einsetzen; 5) bei einer geraden Mauer, eine Reihe Steine mit dem Schlußstein ausfüllen; 6) bei Fenster- od. Thüröffnungen, die obere Seite mittelst eines Bogens od. Sturzes zumachen; 7) bei Soldaten, dicht an einander treten, wenn sie in Reihe u. Glied stehen. Es geschieht zur Seite dadurch, daß die Soldaten Fühlung von ihren Nebenleuten nehmen u. durch das Aufschließen der Glieder, wenn die Glieder so nahe aneinander treten, daß nur 1 Fuß Zwischenraum bleibt. Schließende Offiziere u. Unteroffiziere sind die, welche beim Exerciren (die Unteroffiziere mit zwei Schritt, die Offiziere mit vier Schritt Abstand) hinter dem dritten, od. wenn dies nicht vorhanden ist, hinter dem zweiten Glied stehen; 8) beim Reiten, die Schenkel fest an das Pferd anlegen, vgl. Schluß; 9) (Hdlgsw.), so v.w. Abschließen; 10) aus einer Wahrheit od. aus Vordersätzen eine andere Wahrheit od. ein Urtheil herleiten, s. Schluß (Philos.); 11) so v.w. beendigen, so S. der Loge (s.d.); S. der Kette, s. Galvanismus D) b); 12) Federn, so v.w. Schleißen, s. Schließfedern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286.
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