Schulcollegium

[451] Schulcollegium, 1) (Lehrercollegium), die Gesammtheit der Lehrer einer Schule; 2) die Aufsichtsbehörde des Schulwesens, bes. Oberschulcollegium, wenn es das Schulwesen eines größeren Landstriches zu beaufsichtigen hat; es ist gewöhnlich mit den höheren Landesbehörden, Consistörien u. Regierungen verbunden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 451.
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