[451] Schulcollegium, 1) (Lehrercollegium), die Gesammtheit der Lehrer einer Schule; 2) die Aufsichtsbehörde des Schulwesens, bes. Oberschulcollegium, wenn es das Schulwesen eines größeren Landstriches zu beaufsichtigen hat; es ist gewöhnlich mit den höheren Landesbehörden, Consistörien u. Regierungen verbunden.