[232] Lehrer, 1) derjenige, welcher Unterricht ertheilt; 2) bes. dessen Beruf u. Geschäft das Unterrichten ist. Der L. muß eine genaue Kenntniß der Didaktik in allen ihren Theilen haben, mit dem Wissen u. Können auch die Gabe u. Geübtheit des Mittheilens, also Lehrgabe (Lehrtalent, Unterrichtsgabe), d.i. die natürliche Anlage, die Regeln der Didaktik beim Unterrichte praktisch anzuwenden, u. Lehr- od. Unterrichtsgeschicklichkeit, d.i. durch Übung erlangte Fertigkeit, die Regeln der Didaktik anzuwenden, verbinden u. dabei moralisch u. religiös tüchtig sein, da er zugleich Erzieher sein soll. Die L. sind entweder Privatlehrer, welche in Familien als Hauslehrer, Instructoren, Hofmeister, Informatoren etc., od. nur Stundenweise, als Stundenlehrer Unterricht geben, od. öffentliche L. an Erziehungs- u. Unterrichtsanstalten u. öffentlichen Schulen (Schullehrer, Schulmänner, s.d.); Wanderlehrer heißen solche, welche bei der zerstreuten Lage der Wohnorte in einer Ortschaft nach der andern gewöhnlich einige Tage unterrichten. Lehrerin, weibliche Person, die unterrichtet, nur in Mädchenschulen od. in Instituten für kleinere Knaben.