[465] Schulmeister, 1) jeder Lehrer; 2) sonst der Vorsteher od. erster Lehrer einer Stadt- od. Lateinischen Schule, dessen Mitlehrer auch wohl Schulgesellen genannt wurden; 3) der Lehrer an deutschen, bes. an Dorfschulen.
Adelung-1793: Schulmeister, der
Meyers-1905: Schulmeister von Eßlingen · Eßlingen, Schulmeister von
Pierer-1857: Schulmeister [2]