Schupflehen

[474] Schupflehen, ein Bauerngut, welches dem Bauer nur auf seine Lebenszeit verliehen ist, so daß es mit seinem Tode wiederum an den Gutsherrn zurückfällt; bes. in Württemberg sonst häufiger vorkommend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 474.
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