[474]Schupflehen, ein Bauerngut, welches dem Bauer nur auf seine Lebenszeit verliehen ist, so daß es mit seinem Tode wiederum an den Gutsherrn zurückfällt; bes. in Württemberg sonst häufiger vorkommend.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 474.