Schweben

[535] Schweben, 1) in einer Flüssigkeit, namentlich in der Luft schwimmen u. sich nicht merklich od. nur sanft bewegen; 2) von Vögeln, wenn sie sich ohne merklichen Flügelschlag fortbewegen, od. von Raubvögeln, wenn sie nach Beute spähend sich der Luft auf einem Punkte halten; 3) von Menschen, im Geben u. Tanzen nur leise auftrreten; 4) von einem Tone, wenigstens höher od. niedriger klingen als der nächste reine Ton; 5) in Gemälden von den Falten eines Gewandes, wenn sie frei herabhängen, nicht gleichsam angekledt zu sein scheinen; von Gestalten, wenn sie leichte Bewegung haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 535.
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