Schwertträger

[682] Schwertträger, 1) so v.w. Schwertbrüder; 2) hohe Beamte, welche als Erz- od. Erb-, auch Ehrenämter dem Fürsten od. andern hohen Personen das Reichsschwert vortragen, so in Polen sonst Krongroßschwertträger, in Lithauen Großschwertträger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 682.
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