Schwertbrüder

[680] Schwertbrüder (Schwertträger, Gladiferi, Ensiferi, Fratresmilitiae Christi, Ritter Christi), ein geistlicher Ritterorden in Livland, welcher 1202 von Albrecht von Apeldern, Bischof von Riga, auf Anrathen Dietrichs von Thoreide, Abts von St. Nicolas, in Dünamünde zur Bekehrung der heidnischen Livländer gestiftet, die Verfassung der Tempelherrn annahm u. vom Papst Innocenz III. bestätigt wurde u. dessen Besitzungen zum Deutschen Reiche gehörten. Tracht: weiße Mäntel u. weiße Ordenskleidung mit rothem Kreuz auf der Brust od. rothem Schwert an der Seite des Kleides; nach Andern war das Kreuz durch zwei kreuzweis liegende Schwerter gebildet u. an der Seite saß statt des Schwertes ein rother Stern. Sehr viele Bremer waren zuerst Ritter, daher das Gesetz in Livland galt, daß jeder Bremer Kaufmann in Riga den weißen Rittermantel tragen durfte. Ihr erster Ordensmeister war Winno von Rohrbach. Papst Innocenz III. bestimmte, daß der Orden ganz dem Bischof von Riga unterworfen sein sollte, dennoch bewilligte der Bischof 1206 den Rittern 1/3 des eroberten Landes als freies Eigenthum. Die S.u. der Bischof unterwarfen nun ganz Livland u. Kurland. Da aber der Orden auch von diesen neuen Eroberungen den dritten Theil verlangte, so erklärte sich der zum Schiedsrichter angerufene Papst gegen diese Forderung u. verpflichtete die Ritter noch obendrein dem Bischof, zum Zeichen des Gehorsams, 1/4 des Zehnten abzugeben. Winno wurde 1208 von einem abtrünnigen Ritter erschlagen, u. an seiner Stelle wurde Fulko Schenk von Winterstetten Ordensmeister. Da unter ihm der Streit des Ordens mit dem Bischofe fortdauerte, so befreite der Papst durch neue Entscheidung den Orden von den Abgaben an den Bischof u. sagte ihm den dritten Theil der Eroberungen in Liv- u. Lettenland, so wie der künftigen Eroberungen zu; von dem 1217 eroberten Esthland nahm der Orden sogar die Hälfte. Reval fiel an die S. Nach dem Tode des Bischofs Albrecht 1229 zweifelte der Ordensmeister, daß der neue Bischof Ansehen genug in Deutschland haben werde neue Ritter zu gewinnen u. den Orden im gehörigen Stand zu erhalten; er trug daher bei dem Meister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, darauf an den Schwertorden mit dem Deutschen Orden zu vereinen. Dieser ertheilte, große Schwierigkeiten fürchtend, Anfangs keine Antwort, u. auch bei einer Untersuchung des Schwertordens 1235 zeigte sich der Zustand desselben so schlecht, daß der Deutsche Orden geradezu die Vereinigung mit demselben ablehnte. Aber nachdem Fulko u. 48 Ritter 1236 gegen die Lithauer geblieben waren, betrieb Papst Gregor X. selbst die Sache, entband 1237 im Mai zu Viterbo die S. ihres Gelübdes u. verband sie mit dem Deutschen Orden (s.d.). Der Heermeister ließ nur die ehemaligen S. durch einen Landmeister (Magister provincialis) leiten; Riga war die Hauptstadt des Ordens u. ihr Ansehen überstieg das des dortigen Bisthums bei weitem. Das meiste Ansehen erwarb der Heermeister Walther von Plettenberg (1493–1535), u. da sich die Reformation längs der Ostseeküsten verbreitete, suchte sich Walther von dem Hochmeister Albrecht von Brandenburg unabhängig zu machen. Dieser brauchte den Beistand des Heermeisters gegen Polen u. erkannte gegen dessen Versprechen, immer die Lehn zu leisten, 1513 die Livländische Zunge für unabhängig u. ertheilte derselben das Recht ihren Heermeister selbst zu wählen. Dieser Vertrag wurde 1521 in Königsberg u. 1525 in Memel bestätigt Zugleich ernannte der Kaiser den Heermeister zum Reichsfürsten, u. derselbe führte nun den Titel. als Fürstenmeister. Das Lutherthum wurde nun in Riga eingeführt. Auf Walther folgten als Fürstenmeister Hermann von Brügge von 1536–49, Johann von Recke bis 1552, Heinrich von Galen bis 1557 u. Wilhelm von Fürstenberg, welcher 1559 von den Russen geschlagen, gefangen u. in Moskau hingerichtet wurde. Der neuerwählte Fürstenmeister, Gotthard Kettler, fühlte sich nun zu schwach den Russen allein zu widerstehen u. ließ sich 1561 mit dem König von Polen in Unterhandlungen ein,[680] wodurch er Livland u. Esthland an Polen abtrat, dagegen Kurland u. Semigallen als eigenes Fürstenthum unter polnischer Lehnshoheit erhielt, s. Kurland, Livland u. Polen (Gesch.); vgl. von Pott, De Gladiferis in Livonia, Erl. 1806.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 680-681.
Lizenz:
Faksimiles:
680 | 681
Kategorien: