[703] Scontriren (Rescontriren, v. ital.), eine Zahlung durch Anweisung an einen Andern, von welchem man Geld zu fordern hat, berichtigen; dies geschieht meist auf Börsen u. während der Messen. Eine solche Zahlung heißt Zahlung per scontro, od. Zahlung mit geschlossenem Beutel. Scontrirung, so v.w. Compensation 1).