Secundant

[732] Secundant, 1) derjenige, welcher bei einem Duell (s.d. S. 379) dem Duellanten beisteht; 2) welcher die Sache eines Anderen vertheidigt od. befördert; 3) dasjenige Schiff, welches in Gefechten den hohen Flaggenoffizieren zur Unterstützung beigeordnet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 732.
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