[732]Secundarĭus (lat.), 1) von der zweiten Ordnung od. der zweiten Qualität; 2) Einer, welcher die zweite Rolle spielt; 3) in den Klöstern der nach dem Abt im Rang folgt, also so v.w. Propst, s.d.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 732.