Seekennung

[744] Seekennung, die Kenntniß von der Beschaffenheit u. Tiefe des Grundes, so wie der übrigen Merkzeichen in der See u. an den Küsten, aus denen der Seefahrer schließen kann, wo er sich befindet u. welchen Weg er also weiter einzuschlagen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 744.
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