Seisachtheia

[799] Seisachtheia (gr. Ant.), 1) Erleichterung, Abschüttelung einer Last; bes. 2) seit Solon in Athen die Einrichtung, daß Niemand mehr wegen seiner Schulden dem Gläubiger mit seinem Leibe zu haften brauchte, s.u. Athen (Gesch.) S. 878.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 799.
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