Seisachtheia
[799] Seisachtheia (gr. Ant.), 1) Erleichterung, Abschüttelung einer Last; bes. 2) seit Solon in Athen die Einrichtung, daß Niemand mehr wegen seiner Schulden dem Gläubiger mit seinem Leibe zu haften brauchte, s.u. Athen (Gesch.) S. 878.