Selbstgenügsamkeit

[806] Selbstgenügsamkeit, 1) die Auffassung seiner selbst, vermöge welcher man mit sich selbst u. dem, was u. wie man ist, so zufrieden zu sein, daß man eine fernere Vervollkommnung seiner selbst u. seiner [806] Werke für unnöthig hält; daher 2) die Gemüthsstimmung, vermöge welcher man sich durch das, was man ist od. hat, zufrieden u. glücklich fühlt, ohne dazu äußerer Glücksumstände od. des Umgangs od. der Gunst Anderer zu bedürfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 806-807.
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