[806]Selbstgefühl, die lebhafte deutliche Erkenntniß seines eigenen, bes. des moralischen Zustandes u. der wirklichen Vorzüge, welche man besitzt, sammt der Art, es im Verkehre mit Andern geltend zu machen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 806.