Sicherstellung

[958] Sicherstellung, die Leistung einer dinglichen od. persönlichen Sicherheit, daß eine Verbindlichkeit ihrer Zeit gehörig erfüllt od. etwas unterlassen werden wird; dies geschieht durch Bürgschaft, Hypothek, Pfänder u. Caution, s.d.a.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 958.
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