Siegelgeld

[62] Siegelgeld, 1) eine Summe, welche für Untersiegelung einer Urkunde od. Ausfertigung an eine Behörde entrichtet wird; 2) die Lehnwaare, welche bei Antritt eines neuen Erbherrn an denselben entrichtet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 62.
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