[62]Siegelgeld, 1) eine Summe, welche für Untersiegelung einer Urkunde od. Ausfertigung an eine Behörde entrichtet wird; 2) die Lehnwaare, welche bei Antritt eines neuen Erbherrn an denselben entrichtet wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 62.