[148] Sittengesetz, 1) jede sittliche Vorschrift; bes. 2) das erste od. höchste, von welchem alle anderen sittlichen Vorschriften abhängen od. ihre Gültigkeit entlehnen; 3) die Vorschrift, welche Gewissen u. vernünftige Anschauung der Dinge dem Menschen in Beziehung auf sein Streben u. Handeln vorschreibt.