[648] Stäbchen, 1) ein kleiner Stab; 2) die kleinen Stecken, an welchen die Steckgarne aufgestellt werden; 3) (Bank.), so v.w. Reischen, s.u. Glied 6) B); 4) bei einem mit Blei gedeckten Dache die umgelegten Falten der Tafeln, wodurch dieselben zusammengehalten werden u. denen man zur Verzierung die Gestalt eines halbrunden Stabes gibt; 5) ehedem[648] (vor 1806) der Gehülfe des Profoßes, meist ein armer Soldatenknabe; er war, so lange er als S. diente, unehrlich u. wurde erst dadurch, daß die Fahne über ihn geschwungen wurde, wieder ehrlich gemacht.