Stören

[876] Stören, die einem zünftigen Handwerker zuständigen Arbeiten verrichten od. Waaren verkaufen, ohne daß man dazu eine Erlaubniß hat; daher Störer, wer dies thut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 876.
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