Stabswache

[650] Stabswache, eine dem Stabe jeder Division beigegebene Wache, bestehend aus einem dazu commandirten Offizier (Stabswachtoffizier), einem Wachtmeister u. einigen Cavallerieunteroffizieren u. Ordonnanzen u. einigen Mann Infanterie. Se soll die Person des Commandirenden im Nothfall schützen u. zugleich den Ordonnanzdienst u. den Dienst der Guiden verrichten. Alle stehen unter dem Commandanten des Hauptquartiers des Corps, zu welchem sie gehören.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 650.
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