[692]Stapeln, 1) mit hochaufgehobenen Beinen langsam daher schreiten; 2) ordentlich in Haufen legen; 3) von Kaufmannswaaren wegen des Stapelrechts eine Zeitlang an einem Orte verbleiben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 692.