[807]Steuerbuch, 1) ein dem Steuerpflichtigen von der Steuerbehörde eingehändigtes Buch, in welches die Quittungen über die bezahlten Steuern eingetragen werden; 2) so v.w. Kataster.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 807.