[842] Stirnmauer, 1) (Frontmauer), die die Vorderseite od. Fronte eines Gebäudes bildende Umfassungsmauer; 2) (Schildmauer), die, bes. bei Tonnengewölben, an der geraden od. Stirnseite (Stirnfläche) des Gewölbes befindliche, demnach nach oben durch den Bogen begrenzte Mauer, welche zum Abschluß des gewölbten Raumes dient.