Streckhammer

[916] Streckhammer, 1) Hammer, unter welchem Metall gestreckt, auch wohl röhrenförmig gebogen wird; daher 2) die Anstalt, in welcher das Eisen vor dem Weichzerrennhammer in die Form von Büchsenbrändern, Zainen u. Ringeleisen gebracht u. im Eisenhammer weiter ausgearbeitet wird. Dieser Hammer ist nur mit einem Feuer, Streckfeuer, versehen, welches nur zur Anheizung der Eisensorten dient. Der Herd (Streckherd) ist nicht so tief u. etwas enger, als die Zerrennherde sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 916.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika