[920]Streifbaum, 1) so v.w. Streichbaum 2); 2) an der DonauBäume, welche am Ufer angebracht sind, damit das Seil, woran die Schiffe stromaufwärts gezogen werden, bequem darauf fortgeschleift werden kann.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 920.