Subconträre Urtheile

[28] Subconträre Urtheile, sind Urtheile von entgegengesetzter Qualität (von denen also das eine bejaht, das andere verneint), deren Subjecte in dem Umfange eines u. desselben höheren Begriffes liegen. Zwei s.u. können beide gültig, aber nicht beide ungültig sein; daher ist der Schluß (Conclusio ad subcontrariam propositionem) von der Ungültigkeit des einen auf die Gültigkeit des anderen, aber nicht der von der Gültigkeit auf die Ungültigkeit[28] des anderen zulässig. Wenn es z.B. falsch ist, daß einige Menschen unfehlbar sind, so folgt daraus, daß es wenigstens einige sind; aus dem Satze dagegen: einige Vögel sind Singvögel, folgt nicht nothwendig, daß es einige nicht sind; es könnten möglicherweise alle Vögel Singvögel sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 28-29.
Lizenz:
Faksimiles:
28 | 29
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Pierer-1857: Unbezeichnete Urtheile