[32]Subrogiren (v. lat.), 1) unterschieben, an eines Anderen Stelle wählen od. setzen; 2)Einem sein Recht abtreten. Daher Subrogation, Unterschiebung, Einsetzung in die Stelle eines Anderen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 32.