Svatengut

[506] Svatengut, die Erde, welche zu Unterhaltung[506] der Deiche bestimmt ist. Daher Spatengutsdeiche, gemeinschaftliche Deiche, welche von ganzen Geschworenschaften unterhalten werden müssen. Spatenland, das stand, wo man Erde zu Unterhaltung der Deiche ausgräbt. Das Ausgraben darf 4 Fuß tief geschehen. Spatenlandsrecht, in einigen norddeutschen Küstenstrichen so v.w. Deichrecht, sd.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 506-507.
Lizenz:
Faksimiles:
506 | 507
Kategorien: