Tagesbefehl

[202] Tagesbefehl (Armeebefehl), Erlaß für eine Armee od. ein Corps, vom Commandirenden gegeben, um das am nächsten Tage von den verschiedenen [202] Abtheilungen zu Thuende anzuordnen od. um im Besonderen zu einer Schlacht anzufeuern, Lob od. Tadel nach einer solchen auszusprechen, Belohnungen, Auszeichnungen etc. zu veröffentlichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 202-203.
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202 | 203
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