[202] Tagesbefehl (Armeebefehl), Erlaß für eine Armee od. ein Corps, vom Commandirenden gegeben, um das am nächsten Tage von den verschiedenen [202] Abtheilungen zu Thuende anzuordnen od. um im Besonderen zu einer Schlacht anzufeuern, Lob od. Tadel nach einer solchen auszusprechen, Belohnungen, Auszeichnungen etc. zu veröffentlichen.