Tarīs

[254] Tarīs (v. arab), 1) so v.w. Preiscourant; 2) Verzeichniß, bes. von Waaren in Bezug auf eine Abgabe; Zolltarif, ein Verzeichniß der verschiedenen Zollansätze; Münztarif, Tafel über Vergleichung u. Verhältniß verschiedener Münzen; Chausseetarif, ein Verzeichniß der Chausseeabgaben; 3) bei den Indiern das Verfahren sich die Rechnung mit oft vorkommenden Zahlen, welche viele Ziffern enthalten, dadurch zu erleichtern, daß man sich ein für allemal eine Tafel aller Vielfachen derselben vom Einfachen bis zum Neunfachen anfertigt, um dann bei zu machenden Multiplicationen u. Divisionen dieselben blos abzuschreiben; daher 4) so v.w. Rechenknecht. Daher Tarifiren, verzeichnen, ansetzen, abschätzen. Tarifirte Münzen, solche, welche einen nach dem Münztarif bestimmten gesetzlichen Curs haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 254.
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