[466]Theilkreis, 1) bei Zahnrädern der Kreis, welchen man in so viel Theile eintheilt, als das Rad Zähne bekommen soll; 2) bei Wasserrädern der Kreis, welchen man in so viel Theile theilt, als das Rad Zellen od. Schaufeln bekommen soll.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 466.