[545] Thorwärter, 1) Aufseher bei einem Stadtthor. bes. um die hereinkommenden Fremden aufzuzeichnen u. Namen u. Stand derselben auf dem Thorzettel aufzuschreiben Hat er auch am Thore zu entrichtende Abgaben in Empfang zu nehmen, so heißt er auch Thorschreiber (Einnehmer); hat er hingegen nur das Schließen u. Öffnen der Stadtthore zu besorgen, so heißt er Thorschließer. 2) (Klosterw), so v.w. Pförtner.