[618]Tischtrunk, Getränk, es sei Wein od. Bier, welches Jemand bei Tische genießt od. in seinem Hauswesen verbraucht, bes. in so fern er sich dieses Getränk selbst bereitet od. einlegt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 618.