[755]Transigiren (v. lat.), 1) zu Ende od. zu Stande bringen; 2) übereinkommen, einen Vergleich schließen; Transigendo, auf dem Wege gütlichen Vergleichs. Daher Transaction (s.d.) u. Transigibel, worüber sich verhandeln od. Vertrag schließen läßt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 755.