Treffurt

[779] Treffurt, 1) Ganerbschaft mit Stadt, neun Dörfern u. 6500 Ew., deren älteste Besitzer die Herren von Treffurt waren. Wegen Räubereien dieser verjagten sie im 14. Jahrh. der Kurfürst von Mainz u. der Landgraf von Thüringen. 1648 kam der thüringische (sächsische) Antheil an Kurhessen, 1736 wieder an Kursachsen, 1807 an das Königreich Westfalen u. 1815 an Preußen, wo er einen Bestandtheil des Kreises Mühlhausen des Regierungsbezirks Erfurt ist; 2) Stadt darin, an der hier schiffbaren Werra, mit Brücke über diese, Postamt, Leinen- u. Wollenweberei, Brauerei; 1900 Ew.; dabei die Schloßruine Nordmannstein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 779.
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