Mainz [1]

[741] Mainz, sonst Erzbisthum im Niederrheinkreise, lag zum größten Theile auf der rechten Rheinseite in drei getrennten Gebietstheilen mit 150 QM. u. 350,000 Ew.; das Gebiet um M. umfaßte den nördlichen Theil von dem heutigen Hessen-Dsrmstadt, den südlichen von Nassau bis Frankfurt, begrenzt durch den Main; der größte Theil umfaßte zu beiden Seiten des Main ein bedeutendes Gebiet von dem heutigen nordwestlichen Baiern u. dem nördlichen Württemberg u. erstreckte sich südlich bis fast zum Neckar; der kleinste Theil lag Worms gegenüber im Darmstädtischen; hatte 1,408,000 Gulden Einkünfte u. als Kirchenprovinz 11 Bisthümer unter sich: Worms, Speier, Strasburg, Chur, Würzburg, Eichstädt, Paderborn, Hildesheim, Konstanz, Augsburg u. Fulda. Der Erzbischof von M. war zugleich Kurfürst, Erzkanzler des Deutschen Reiche u. Primas des ganzen deutschen Klerus; er nahm unter allen Ständen des Reichs die oberste Stelle ein u. besaß bedeutende Privilegien; hatte das Siegel u. Archiv des Reichs in Verwahrung u. die Kanzlei unter sich, das Directorium aus dem Reichstage, im Kurfürstencollegium u. bei der Wahl, er schrieb Deputations- u. Kurfürstentage aus u. setzte verschiedene Angestellte beim Reichstage ein; die Erzämter waren mit Fürsten u. Grafen besetzt, die Domcapitulare mit Personen aus dem hohen Adel, auch die Domicellaren mußten wenigstens 16 Ahnen aufweisen können. Wappen: in rothem Felde ein silbernes Rad mit sechs Speichen od. vielmehr ein doppeltes Kreuz (welches der Erzbischof von M. als Kurerzkanzler statt der einfachen Kreuze von Trier u. Köln führte).

Die Nachrichten über das Erzstift M. sind bis zum 7. Jahrh. blos fragmentarisch. Nach der kirchlichen Sage soll Crescens, ein Schüler des Apostels Paulus, schon um 82 u. Chr. das Evangelium in dortiger Gegend gepredigt haben, der erste Bischof gewesen u. 103 den Märtyrertod gestorben sein. Nachweislich gab es seit der Mitte des 4. Jahrh. eine blühende Gemeinde in M. Die Verzeichnisse der Bischöfe bis in das 6. Jahrh. sind alle aus späterer Zeit; nach denselben war Aureus der Nachfolger des Crescens, er soll 451 bei der Zerstörung der Stadt durch die Wandalen ermordet worden sein; Sidonius, um 546, begann den Wiederaufbau der unter Aureus zerstörten Stadt u. Kirchen; Sigbert, um 589, soll vom König Childebert den Onyx, mit seinem u. seiner Gemahlin Bildniß, erhalten haben, der noch im Mainzer Schatze ist; Leonisius (Leutgasius), erregte 612 den Bruderkrieg zwischen Theoderich u. Theodebert; Ruthelmus (Rubelin), Landwald, Lupoald (Leowald), Rigbert (Richbert, st. 712), Gerold, siel 743 gegen die Sachsen. Ihm folgte sein Sohn Gerwilio od. Gewilieb, der mit Karlmann 744 gegen die Sachsen zog u. an der Weser den Sachsen, welcher seinen Vater ermordet hatte, hinterlistig erschlug; deshalb wurde er 745 ab- u. an seine Stelle Bonifacius (s.d.) eingesetzt, das Bisthum, mit Zustimmung des Papstes Zacharias, in ein Erzbisthum verwandelt, dem Erzstifte als Suffraganbischöfe die zu Tongern (nachher Lüttich). Köln, Worms, Speier, Utrecht, Würzburg, Eichstädt, Buraburg (bei Fritzlar) u. Erfurt, auch Strasburg u. Constanz untergeben; die Confirmation erfolgte 748. Schon 753 od. 754 übergab Bonifacius das Erzbisthum seinem Schüler Lullus, welcher jedoch erst 780 das Pallium von Rom erhielt, Kirchen u. Klöster herstellte u. stiftete, die Einnahmen der Kirche durch die allgemeine Einführung des Zehnten (779) sehr steigerte u. 16. Oct. 786 starb; seine Nachfolger waren Riculf, welcher u.a. die Schule bei der Albanskirche in Mainz gründete u. 9. Aug. 813 starb; Haistulf, welcher 28. Jan. 826 starb, zu seiner Zeit wurde Köln eximirt u. damit zugleich Lüttich u. Utrecht, wogegen Paderborn, Verden, Hildesheim u. Halberstabt an M. fielen; unter ihn, soll auch die Begründung des canonischen Lebens in M. eingeführt worden sein, gleichwohl erfolgte die Wahl der nächsten Erzbischöfe bis Marculf noch nicht nach canonischen Regeln, sondern durch die deutschen Könige mit Zustimmung des Clerus u. des Volkes; so bei Otgar 826–847, Hrabanus Maurus (s.d.) 847–856; Karl, Sohn des Königs Pipin I. von Aquitainen u. Neffe Ludwigs des Deutschen, 856–863, welcher, wie seine Nachfolger, schon Erzkanzler des Reichs war; Liutbert, zog 872 gegen die Böhmen u. 874 gegen die Sorben, schlug 883 dir Normänner. welche den Rhein herauf kamen, u. 885 mit dem Grafen Heinrich eine andere Abtheilung derselben im Hennegau u. st. 17. Febr. 889; Sunzo (Sunderhold) fiel 891 an der Geule gegen die Normannen; Hatto (s. b. 1) I. spielte eine große Rolle in der Geschichte des Deutschen Reichs unter Ludwig dem Kinde u. Konrad I. (s. Deutschland, Gesch. III.) u. st. 18. Jan. 913. Unter ihm wurden die Bisthümer Chur u. [741] Augsburg dem Erzstift untergeben. Sein Nachfolger Heriger starb 927; Hildebert, welcher in dem Streite mit Köln u. Trier über das Recht den König zu krönen den Sieg davon trug u. 936 den König Otto I. in Aachen krönte; er st. 937; Friedrich wurde als Empörer vom Kaiser Otto I. nach Hamburg od. Fulda verbannt; nach 940 zurückgekehrt, wurde er dem Kaiser wiederholt der Treulosigkeit verdächtigt, starb aber 954 u. entging so der Strafe. Unter seinem Regiment wurde die Diöcese M. um die 946 gestifteten Bisthümer Havelberg u. Brandenburg erweitert. An seine Stelle setzte Otto seinen natürlichen Sohn Wilhelm als Erzbischof; unter diesem wurden die Bisthümer Havelberg u. Brandenburg wieder von Mainz gelöst u. dafür Olmütz u. Prag damit verbunden; er st. 968; von jetzt an führten die Erzbischöfe den Titel Erzkanzler des Reichs. Von Hatto II., 968–970, wird dte Fabel erzählt, daß ihn die Mäuse gefressen hätten (s.u. Bingen 2); Ruprecht st. 974; Willigis erhielt vom Papst Benedict VII. das Pallium nebst dem Vorrecht, auf allen deutschen Concilien zu präsidiren u. den deutschen König zu krönen. Um sich seiner niederen Geburt (er war nach der Sage der Sohn eines Wagners zu Schöningen im Braunschweigischen) immer zu erinnern, ließ er an die Mauern seines Palastes ein Rad hauen, u. daher soll das Rad in das erzbischöfliche Wappen gekommen sein (doch s. dagegen oben); 978 legte er den Grund zu der neuen Kathedrale, welche aber 1009 am Tage der Einweihung wieder abbrannte, u. st. 1011; Archimbald (Erkenbold), 1011–1021; Aribon, 1021–1031; Bardo von Oppershofen, 1031–1051, vollendete die neue Kathedrale u. weihte dieselbe 10 Nov. 1037 ein; bei Übersendung des Palliums erhielt er vom Papst Johann XIX. das Recht, in Abwesenheit eines Legaten selbst mit päpstlicher Vollmacht zu entscheiden; Leopold (Luitpold), Graf von Bogen, 1051–1059; Sigfrid I., Graf von Eppstein, machte 1065 einen Kreuzzug ins Gelobte Land mit, suchte vergebens 1069 die Ehescheidung Heinrichs IV. von Bertha durchzusetzen, behielt Recht bei dem Streite über den Zehnten in Thüringen u. publicirte 1075 das Cölibatsgebot Gregors VII., wiewohl ohne Erfolg; seit 1077 stand er auf der Seite der Gegenkönige Heinrichs IV. u. krönte Rudolf von Schwaben u. Hermann von Luxemburg; er st. 1084. Über Wezilo, 1084–1088, wurde auf dem Concil zu Halberstadt der Bann ausgesprochen, weil er behauptet hatte, daß Weltgeistliche, die ihrer Güter beraubt worden wären, dem geistlichen Gericht nicht mehr unterworfen seien (Wezelinische Ketzerei), später jedoch gab er diese Ansicht wieder auf. Unter Ruthard, 1088–1109, war 1097 die Judenverfolgung in M., u. da er sich, als Theilnehmer daran, vor dem Kaiser nicht sicher glaubte, floh er nach Thüringen u. kehrte erst nach 8 Jahren zurück; Adelbert I., Graf von Saarbrücken, 1109–1137, war durch Heinrich V. erwählt, erklärte sich aber gleichwohl 1112 in dem Investiturstreit gegen denselben, wurde deshalb von dem Kaiser gefangen u. erst 1115 frei gegeben, als die Mainzer mit gewaffneter Hand seine Befreiung forderten. Aus Dankbarkeit gab der Erzbischof den Bürgern den Freibrief (Befreiung von der Jurisdiction der Kirchenvögte u. Entrichtung von Steuern), welcher 1135 auf den erzenen Thüren des Doms eingegraben wurde. 1120 floh er vor dem Kaiser, berief nach dessen Tode 1125 einen Reichstag zur Königswahl, welches Recht der Erzbischof sich, nach altem Herkommen, beilegte Hier erscheinen zum ersten Mal die Kurfürsten, unter denen der Erzbischof von M. die erste Stelle einnahm; Adelbert II., Bruder des Vorigen, 1138–1141. Marculf, 1141–1142, kam zuerst durch freie Wahl des Domcapitels u. Zustimmung des Volkes zur erzbischöflichen Würde; Heinrich I., 1142–1153, wurde von Konrad III. während seines Kreuzzugs zum Vormund seines Sohnes Heinrich bestellt; die Geistlichen haßten ihn, weil er streng gegen sie war, u. verklagten ihn beim Papst der Verschleuderung der Kirchengüter u. der Unkeuschheit, er wurde 1153 abgesetzt; unter Arnold I. von Seelenhowen, 1153–1160, fielen die Anhänger seines Vorfahren, bes. der Pfalzgraf Hermann, in die Diöcese ein u. verwüsteten das Land; der Erzbischof that Gleiches, u. als Kaiser Friedrich 1155 aus Italien zurückkam, mußten alle weltliche Herren, welche den Landfrieden gebrochen hatten, Hunde tragen. Da Arnold dem Kaiser, auf dessen Seite er in seinen Streitigkeiten mit dem Papste stand, versprochen hatte, ihn auf seinem nächsten Zuge nach Italien zu begleiten, so verlangte er 1157 von der Stadt M. dazu eine Hülfssteuer, u. da dies M. abschlug, so wurde dies der Grund aller folgenden Zerwürfnisse zwischen Erzbischof u. Stadt. Als die Klagen der Mainzer gegen den Erzbischof vom Kaiser zurückgewiesen wurden, ermordeten sie 1160 den Prälaten. Gegen die Wahl des Capitels setzte der Kaiser nun Konrad I., Sohn des Grafen Otto IV. von Wittelsbach, als Erzbischof ein; dieser floh, als er den Gegenpapst Pascal anerkennen sollte, mit Papst Alexander nach Rom u. wurde Erzbischof von Salzburg; an seiner Stelle wurde 1165 Christian I., Graf von Buch, Kanzler des Kaisers Friedrich I., Erzbischof, der nun dem Kaiser treulich in Italien gegen den Papst beistand, aber dort 1180 vom Markgrafen von Monteferrara gefangen u. erst 1181 frei gelassen wurde; er st. 1183 in der Nähe Roms. Der Titel Erzkanzler des Reichs, welchen schon die Erzbischöfe von M. seit Ende des 10. Jahrh. mit wenig Ausnahmen geführt hatten, wurde seit Christian, od. schon seit Albert I. dauernd für dieselben. Nach Christian's Tode wurde 1183 Konrad I. wieder Erzbischof von M. Schon Christian hatte Ansprüche auf die Güter des erloschenen Hauses Frankonien in Thüringen u. Hessen gemacht; Konrad erneuerte dieselben 1184, aber der Landgraf Ludwig III. widersetzte sich, u. ein langwieriger Streit entspann sich darüber. 1190 litt die Domkirche sehr durch Feuer u. Sturm. 1197 nahm Konrad Theil an einem Kreuzzug u. st. 1200. Sigfrid II. der Ältere, Graf von Eppstein, 1209.– 1230, erhielt 1208 die Verwaltung des Bisthums Worms u. 1220 den Verzicht auf das kaiserliche Spolienrecht gegen die Kirche auch 1228 das Recht, die Könige von Böhmen zu krönen (welches von den Erzbischöfen bis 1343 geübt wurde). Da Sigfrid III. von Eppstein, Neffe des Vor., 1239–49, das Erzstift sehr verschuldet fand, so schrieb er mit Zustimmung des Domcapitels eine allgemeine Steuer aus, wonach jedes Beneficium. 1/20 seines Einkommens zahlen mußte. Doch wurde ausbedungen, daß der Erzbischof ohne Genehmigung des Capitels ferner keine Schulden machen u. daß jeder künftige Erzbischof auf diesen Punkt bes. verpflichtet werden solle Sigfrid erhielt vom Kaiser 1232 die Abtei Lorsch,[742] stellte die Kathedrale wieder her, welche 1239 eingeweiht wurde, billigtedie Absetzung des Kaisers Friedrich II. u. wählte Heinrich Raspe u. dann Wilhelm von Holland (darauf bezieht sich die noch im Dom zu M. stehende Gruppe von drei Bildsäulen, welche in der. Mitte den Erzbischof, zu seiner Rechten Heinrich Raspe u. zu seiner Linken Wilhelm von Holland zeigen). Nach Heinrich Raspe's Tode wollte er die dadurch erledigten Lehen in Thüringen einziehen, wogegen sich aber Landgraf Heinrich der Erlauchte u. Sophie von Brabant erklärten; ein siebzehnjähriger Streit entspann sich daraus. Sigfrid st. 1249, ihm folgte Christian II. von Bolanden, der, beim Papst seines kriegerischen Geistes wegen verklagt, 1251 seinen Rücktritt selbst erklärte. Gerhard I., 1251–59, wurde vom Herzog Albrecht von Braunschweig 1256 gefangen u. 1257 vom König Richard von England befreit, welchem Letzteren er deshalb auch seine Stimme bei der Wahl zum Kaiser gab. Unter ihm hörte das gemeinschaftliche Leben der Canoniker des Hochstifts auf. Werner von Eppstein, Neffe Sigfrids III, 1259–1284, veranstaltete sogleich eine Visitation der Kirchenprovinz in Person, tilgte einen Theil der Schulden des Erzstifts, verglich sich 1263 mit der Herzogin Sophie von Brabant wegen der thüringischen Güter (s. oben) u. erhielt Grünberg u. Frankenburg, kaufte 1271 von Ulrich von Düren Wildenberg u. Amorbach nebst Schneeberg u. Wilbach u. 1278 von dem Grafen Heinrich von Sponheim das Schloß Böckelnheim, brachte die Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen Kaiser zu Stande u. förderte den Landfrieden u. den Verkehr. Nach einer zweijährigen Vacanz wurde 1286 Heinrich II. gewählt, er ward wegen seiner Strenge vom Clerus gehaßt u. st. 1288. Gerhard II. von Eppstein, 1289–1305, wirkte für seinen Vetter Adolf von Nassau, daß derselbe deutscher Kaiser wurde, half denselben aber nachher mit absetzen u. Albrecht von Österreich wählen; von beiden Kaisern erhielt er für das Stift große Gerechtsame; er erwarb 1291–1294 Walddüren u. Kühlsheim, die Advocatie Brezenheim u. vom Grafen Heinrich von Gleichen das ganze Eichsfeld. Auch für Herstellung u. Erhaltung der Ordnung u. des Rechts sorgte er (das darüber gegebene Gesetz sind die Concordata Gerhardi). Da ihm in dem Wahldecret des Königs Albrecht unter den Wahlfürsten der zweite Rang gegeben war, erklärte er sich gegen diesen Artikel u. erlangte eine kaiserliche Erklärung von Rotenburg vom 23. Sept. 1298, daß er u. seine Nachfolger bei allen Vorfällen den ersten Rang hätten; zugleich wurde ihm auch der Titel als Erzkanzler von Deutschland wieder zugesichert Peter Aichspalter, 1306–20, verwendete durch Sparsamkeit große Summen auf die Kirche in M. u. befestigte mit Strenge die kirchliche Ordnung. Matthias, Graf von Bucheck u. Landgraf von Burgund, 1321–1328, hielt es erst mit dem Kaiser Ludwig dem Baier, dann aber mit dem Papst, nöthigte den Landgrafen von Hessen, der für die dem Erzstifte lehnbaren Güter seine Pflicht versagte, zur Lehnsnahme derselben u. erwarb dem Stift einen Theil von Neckarsteinach, Hohen-Solms u. Nieder-Hall. Nach dem Tode Matthias' 1328 ernannte der Papst Johann XXII. Heinrich III., Grafen von Virneburg; das Capitel aber wählte den Erzbischof Balduin von Trier, welcher auch während des Streites das Erzstift M. verwaltete u. für dasselbe einen Theil der Burg Hirzberg, den Pfandbesitz der halben Mark Duderstadt, Schurburg nebst Erlenbach, Bötzwangen, Efenheim u. Odenheim erwarb. Am 12. Nov. 1336 trat Balduin freiwillig zurück u. Heinrich wurde nun von dem Capitel anerkannt, nachdem er sich verpflichtet hatte, zur Partei des Kaisers Ludwig von Baiern zu halten u. die festen Plätze u. Städte des Erzstifts in die Hände des Capitels zu geben.1329 verbriefte er den Mainzern, daß er bis auf eine Meile um M. keinen Zoll erheben wolle, außer mit ihrer Genehmigung, befreite sie 1330 von den Kirchenstrafen, welche sie sich durch die Beschädigungen des Clerus zugezogen hatten, u. entband sie 1331 von dem Eide, welchen sie den Juden wegen Rückzahlung von Vorschüssen gegeben hatten. Er erwarb mehre Voigteien im Eichsfelde, Duderstadt u. Giboldhausen; dagegen wurde Olmütz u. Prag von M. eximirt, u. damit verlor der Erzbischof das Recht, den König von Böhmen zu krönen; weil er es endlich mit dem Kaiser Ludwig hielt, so kam er dadurch in Mißverhältnisse u. wurde 7. April 1346 von dem Papst Clemens VI. abgesetzt, übte jedoch bis an seinen Tod 1353 die erzbischöflichen Rechte aus. Nun erst ward Gerlach, Graf von Nassau, welchen der Papst bereits 1345 gewählt u. welcher auf seine Hand die Geschäfte besorgt hatte, als Erzbischof vom Stifte allgemein anerkannt. Durch die langen Streitigkeiten zwischen ihm u. seinem Vorgänger waren große Calamitäten über das Stift gekommen, die Güter waren verwüstet, Schulden gehäuft, der Clerus verwildert u. die Achtung gegen denselben geschwunden; dennoch erwarb Gerlach dem Stift die Schlösser Itter u. Allenselt, Amt Ballenburg, Dorf Budeusheim u. die Hälfte von Geismar. Unter ihm wurde die Goldene Bulle gegeben, in welcher der bevorzugten Stellung des Erzbischofs von M., als des Dekans des Kurfürstencollegiums, Rechnung getragen wurde. Gerlach st. 12. Febr. 1371, sein Nachfolger Johann I., Graf von Luxemburg, st. 1373. Nun wurde Ludwig, Sohn des Markgrafen Friedrich des Ernsthaften von Meißen, vom Papst u. Kaiser, dagegen vom Capitel der Bischof von Speier, Adolf I. von Nassau, gewählt, welcher in Erfurt seine Residenz nahm. Da gab es, wie damals in der abendländischen Christenheit zwei Päpste, so in M. zwei Erzbischöfe, u. erst 1380 kam es zum Vergleich, Adolf blieb Erzbischof von M., Ludwig aber erhielt das Erzbisthum Magdeburg u. behielt bis an seinen Tod die Regalien. Adolf führte lange Krieg mit dem Landgrafen Hermann von Hessen wegen mehrer Lehen in Hessen u. stiftete 1389 die Universität Erfurt; er st. 1390. Sein Nachfolger, Konrad II. von Weinsberg, verfolgte die Waldenser, welche sich in seiner Diöcese verbreitet hatten, u. machte mit Pfalz, Baden u. dem Bisthum Speier ein Bündniß gegen die Schlegeler; er st. 19. Oct. 1396. Johann II., Graf von Nassau, Bruder Adolf's I., 1397–1419, setzte den Kaiser Wenzel mit ab, u. da er im Verdacht war, Theil am Morde des zum Kaiser gewählten Herzogs Friedrich von Braunschweig gehabt zu haben, indem er den Mörder desselben schützte, so führte Braunschweig u. Hessen bis 1401 einen Verwüstungskrieg gegen den Erzbischof; Johann erwarb dem Stifte die Landvoigteien der Wetterau u. Ardeck nebst mehren Dörfern. Konrad III., Rheingraf zu Stein, wurde 1422 vom Kaiser Sigismund auf 10 Jahre zum [743] Reichsvicar ernannt, aber der Pfalzgraf Ludwig von Heidelberg machte ihm diese Würde streitig, u. jener kegte sie im folgenden Jahr nieder. Ihm verdankt das Stift den Besitz der Stadt Steinheim u. strenge Regeln zur Erhaltung der Zucht u. Ehrbarkeit des Clerus. Die Streitigkeiten der Mainzer mit dem Erzbischof, wegen der Befreiung der Geistlichen von den städtischen Steuern, dauerten fort, u. Konrad erlebte ihr Ende nicht (st. 1434), erst seinem Nachfolger, Dietrich (I.) von Erbach, gelang es 1435 unter Beistand zweier Commissäre des Basler Concils Seine übrige Regierungszeit war Dietrich in die Streitigkeiten mit den Päpsten u. den Kaisern verflochten. Die bes. von ihm herrührende Mainzer pragmatische Sanction, welche die Anerkennung des Basler Concils, die Aufhebung der Annaten, der Reservaten u. der Expectativen so wie die allgemeine Wiedereinführung der canonischen Mahlen betraf, kam nicht zu Stande, dagegen wurde später das Aschaffenburger Concordat (s.d. I. C) eingebracht, welches die Bestimmungen der Mainzer Sanction völlig aufhob. Dietrich st. 6. Mai 1459, u. ihm folgte Diether (Dietrich II.), Graf von Isenburg-Budingen. Dieser hatte an dem Grafen Adolf von Nassau einen Nebenbuhler, für den der Pfalzgraf Friedrich die Waffen ergriff, Diethern am 4. Juli 1462 bei Heidelberg besiegte u. zur Flucht nöthigte. 1461 setzte ihn der Papst Pius II. ab, weil er die Annaten (deren Höhe der Papst freilich willkürlich von 1 10,000 auf 21,000 Gulden festgesetzt hatte), nicht entrichten wollte, u. nun wurde Adolf II., Graf von Nassau, als Erzbischof eingesetzt. Heraus entstand ein für das Erzstift verderblicher Krieg, indem Diether von Baiern u. der Pfalz, Adolf dagegen von Baden u. Württemberg unterstützt wurde; endlich kam 25. October 1463 ein Vergleich zu Stande, nach welchem Diether der Verwaltung des Erzstifts entsagte. Die Stadt M., welche von Adolf 1462 erobert worden war, verlor ihre Privilegien Adolf mußte, um der Noth im Lande abzuhelfen, zu wiederholter Besteuerung greifen u. nahm, da er der Geschäftsführung nicht gewachsen war, einen Coadjutor an, den er jedoch bald wieder entlassen mußte. Nach Adolfs Tode, 6. Sept. 1475, wurde Diether wieder Erzbischof. Nun entstand ein Streit über die Stadt Mainz; das Domcapitel verlangte die Stadt für sich, die Bürger aber forderten ihre Freiheit u. machten einen Aufstand; am Ende wurden die Mainzer besiegt, u. die Stadt blieb für immer dem Erzbischof, welcher dieselbe nun zur erzbischöflichen Residenz machte u. die Martinsburg bauen ließ. Auch gründete er die Universität in M., welche 1477 eröffnet wurde, brachte die Ämter Algesheim u. Olm nebst Amöneburg wieder ans Stift u. st. 7. Mai 1482. Ihm folgte Albert I., Herzog von Sachsen, Sohn des Kurfürsten Ernst, welcher schon seit 1480 sein Coadjutor gewesen war, 1482–1484, unter welchem das abtrünnige Erfurt durch das Concordat zu Amorbach 1483 wieder unterworfen wurde. Sein Nachfolger Berthold, Graf von Henneberg, begleitete den Kaiser Maximilian als Erzkanzler an dessen Hof u. wirkte wesentlich zur Errichtung des allgemeinen Landfriedens u. zur Gründung des Reichskammergerichts; daneben sorgte er auch für Verbesserungen im Kirchen- u. Klosterwesen u. saßte die Beschwerden der deutschen Nation in Kirchensachen für die Curie in Rom zusammen; er st. 21. Dec. 1504. Jakob von Liebenstein, bis 1508, erwarb dem Stifte einen Theil von Klingenberg u. den Ort Kostheim. Uriel von Gemmingen, bis 1514, befahl die Prüfung der Geistlichen an u. schritt streng gegen das Concubinat derselben ein. Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Magdeburg, war ein prachtliebender Mann u. mißbrauchte den Ablaß, da er dem Papst noch Palliengelder schuldig war u. auch sonst Geld brauchte; er nahm Theil an der Ligue gegen die protestantischen Fürsten, aber vorher mit seinem Vorhaben verrathen, wurde er 1526 vom Landgrafen von Hessen mit den Waffen angegriffen, erkaufte aber dessen Rückzug mit 40,000 Thalern. Er war 1529 der Urheber des Wormser Edicts, wogegen die Lutherischen protestirten (s. Reformation); dann aber bemühte er sich sehr um den Frieden zwischen den verschiedenen Religionsgenossen, da namentlich in dem thüringischen Theil des Sprengels die Lutherische Reformation viel Anhänger gefunden hatte, u. der Nürnberger Religionsfriede war bes. sein Werk; er st. 24. Sept. 1545, hochgeschätzt von Katholischen u. Lutherischen, von Luther selbst, welcher mehrmals an ihn schrieb. Ihm verdankt das Land gute Einrichtungen im Rechts- u. Verwaltungswesen. Sebastian von Heusenstam, 1545–1555, fuhr in dem Verbesserungswerke der Administration fort u. suchte den Katholicismus wieder zu befestigen, nahm auch das Interim von 1548 an. Unter ihm machte Albrecht Alcibiades von Brandenburg einen Einfall in die Diöcese, nahm die Stadt M. ein, ließ die Städter dem König von Frankreich den Eid der Treue schwören u. verlangte 600,000 Flor. Contribution vom Erzbischof u. Capitel, u. da sie diese Summe zum bestimmten Termine nicht schaffen konnten, so verbrannte er den kurfürstlichen Palast u. mehre Kirchen. Der Erzbischof selbst hatte sich nach Eltfeld geflüchtet u. st. daselbst 1555. Ihm folgte Daniel von Homburg, welcher die vielen dem Erzstift geschlagenen Wunden zu heilen suchte, ebenso aber auch für das Kirchenwesen sorgte; er führte in M. u. im Eichsfelde die Jesuiten ein u. übergab ihnen den Unterricht, betheiligte sich an den Unionsversuchen zwischen den Katholischen u. Protestanten, incorporirte dem Erzstift die Grafschaft Lahr (Rieneck), erwarb die Grafschaft Königstein u. die Dörfer Rennshausen u. Zornheim, löste auch viele Güter u. Gerechtigkeiten nach zweihundertjähriger Verpfändung wieder ein u. st. 22. März 1582. Seine Nachfolger, Wolfgang von Dalberg (1582 bis 5. April 1601), Johann Adam von Bicken (1601 bis 10. Jan.1604) u. Johann Suicard von Kronenberg, setzten die Bemühungen für das alte Kirchenwesen u. die Verfolgung der Evangelischen fort; Letzter schlichtete in Prag den Streit zwischen Kaiser Rudolf u. dessen Bruder Matthias, u. indem er darauf in Wien als Erzkanzler fungirte u. auf mehre Mißbräuche in der Reichskanzlei stieß, machte er eine neue Tarordnung für dieselbe. Unter Johann Suicard begannen die Drangsale des Dreißigjährigen Krieges das Erzstift heimzusuchen, bes. hausten hier Mansfeld u. Christian von Braunschweig, gegen welche der Erzbischof die Spanier zu Hälse rief, welche ihm 1623 die 1461 an die Pfalz verpfändete Bergstraße eroberten. Er st. 17. Sept. 1626; ihm folgte Georg Friedrich von Greifenklau, st. 6. Juli 1629; Anselm Kasimir von Wambold zu Umstadt war ein großer Eiferer für das noch von seinem Vorfahren[744] mit zu Stande gebrachte Restitutionsedict, doch nahm Gustav Adolf 23. Dec. 1631 M. ein u. der Erzbischof floh nach Köln. Bis zum Prager Frieden 1635 blieben Schweden u. Franzosen in der Diöcese u. trieben es arg genug, aber auch die kaiserlichen Truppen machten es nicht besser. 1635 kehrte der Erzbischof zurück; aber als 1643 die Diöcese von Neuem der Kriegsschauplatz wurde u. die Franzosen heranrückten, floh er wieder u. machte 1647 einen Vertrag mit Turenne; M. blieb in den Händen der Franzosen, der Erzbischof selbst ging nach Frankfurt, wo er 9. Octbr. 1647 st. Ihm folgte Johann Philipp von Schönborn, Fürstbischof von Würzburg, welcher seine Würde beinahe bald wieder verlor, denn die Schweden drangen ernsthaft beim Schluß des Westfälischen Friedens auf die Säcularisirung des Erzstifts, u. nur dem Einspruch Kursachsens verdankte es sein Fortbestehen; doch verlor es durch Exemtion die Bisthümer Verden u. Halberstadt; mit Pfalz wurde wegen der Bergstraße ein Vergleich getroffen, die Kellerei Neuenheim u. die Voigtei Sulzbach nebst dem Condominium über Soden erworben. Bei der Krönung Ferdinands IV. in Regensburg kam Johann Philipp mit dem Erzbischof von Köln über die Ceremonie in Streit, welcher endlich dahin verglichen wurde, daß jeder von beiden Prälaten die Krönung des Kaisers in seiner Diöcese verrichten solle; geschähe die Krönung außerhalb ihrer Diöcesen, so solle sie zwischen Beiden wechseln. Mit der Stadt Mainz lebte der Erzbischof in argem Hader, früher wegen der Jurisdictionsverhältnisse (1650 durch den Restitutionsreceß beigelegt), dann wegen des Einschlusses des Erzbischofs indas Kirchengebet, bis endlich die Stadt 1663 in die Acht erklärt u. 1664 von dem Erzbischof erobert wurde. Die Stadt Erfurt, über welche das Erzstift mit Sachsen Streit hatte, wurde 1665 von Mainzern, Franzosen u. Lothringern eingenommen u. im Leipziger Receß von 1665 u. dem Erfurter Receß von 1667 von Sachsen an das Erzstift abgetreten u. die Verhältnisse geordnet. Er widmete dann seine Zeit der Förderung des Kirchen- u. Staatswesens, namentlich gab er 1659 die Mainzische Hofgerichtsordnung, gründete 1661 ein Seminar zur Bildung der Geistlichen u. wurde 1663 auch Bischof von Worms. Johann Philipp st. 12. Febr. 1673; ihm folgte Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid in M. u. Worms, seit 1670 sein Coadjutor, welcher die Grafschaft Rieneck verkaufte. Die Franzosen hielt er dadurch von seiner Diöcese ab, daß er sich vom Kaiser lossagte; daher machte er auch 1674 beim Aussterben des Hauses Pfalz-Simmern vergebens auf Böckelnheim Ansprüche, denn da er darüber mit dem Kurfürsten von Pfalz in Krieg kam, welcher seine Besatzung von dort vertrieben hatte, so entschied der Kaiser, daß bis zum Austrag der Sache die Herrschaft sequestrirt werden solle. Lothar Friedrich st. 3. Juni 1675; ihm folgten Damian Harard von der Leyen, st. 6. Decbr. 1678, u. Karl Heinrich, Graf von Metternich-Winneburg, 1679 gewählt, st. 26. Sept. desselben Jahres. Anselm Franz von Ingelheim, übergab 1688 den Franzosen M. u. verlegte seine Residenz nach Erfurt; als aber M. den 8. Septbr. 1689 vom Marschall von Uxelles dem Herzog von Lothringen übergeben war, kehrte der Erzbischof zurück. Er trat 1691 dem Bündniß gegen Frankreich bei, verlor durch Vergleich am 24. Aug: 1992 das Eichsfeld, mit Ausnahme von Duderstadt, Gieboldshausen u. Landau, an Braunschweig u. st. 1695. Lothar Franz von Schönborn, Neffe Johann Philipps, hielt im Spanischen Successionskriege zu Österreich. 1704 starben die Erbschenken des Erzstiftes von Kronenberg aus, daher kam das Amt Kronenberg an das Erzstift; 1714 endigte auch der lange Streit mit Pfalz wegen Böckelnheim, welches das Erzstift cedirte u. dafür das Amt Neu-Bamberg erhielt; Lothar Franz st. 30. Januar 1729. Franz Ludwig, Pfalzgraf von Neuburg, Bischof von Breslau u. Worms, sowie Erzbischof von Trier, st. 19. April 1732. Unter Philipp Karl von Eltz-Kempenich erhielt Kurmainz nach Aussterben der Grafen von Hanau, 1736, durch Vergleich mit Hessen 1748 Alzenau nebst fünf Dörfern; er starb 21. März 1743; Johann Friedrich Karl, Graf von Ostein, blieb im Österreichischen Erbfolgekrieg neutral, wofür seine Diöcese von den Franzosen arg behandelt wurde; erst 1745 trieb der Großherzog von Toscana die Franzosen aus dem Lande, aber der Siebenjährige Krieg stürzte M., als Anhänger der Königin von Ungarn, in neues Unglück; der Erzbischof, seit 1756 auch Bischof von Worms, st. 4 Juni 1763. Unter ihm kam das Bisthum Fulda unter M. Sein Nachfolger, Emmerich Joseph, Baron von Breidbach-Büresheim, seit 1768 auch Bischof von Worms, vereinigte sich 1760 mit den beiden übrigen geistlichen Kurfürsten zur Emancipation des deutschen Episkopats von Rom, hob durch Erlaß vom 23. December 1766 mehre Feiertage auf, erließ 30. Juli 1771 eine Verordnung über die Reform der Klöster, 6. Juni 1772 die erweiterten Bestimmungen über u. wider die Anhäufung des Landesvermögens in der Todten Hand etc., beförderte Handel u. Gewerbe, unterstützte u. gründete Wohlthätigkeitsanstalten u. führte eine geregelte Administration ein. Über die Ganerbschaft Trefurt u. die sogenannte Voigtei bei Mühlhausen kam er mit Kursachsen 30. Jan 1773 dahin überein, daß letzteres die geistliche Jurisdiction in den protestantischen Orten, Mainz in dem katholischen Wendehausen haben solle; er st. 11. Juli 1774. Friedrich Karl Joseph von Eichthal, welcher nach ihm Erzbischof von M. u. kurz darauf auch Bischof von Worms wurde, ging auf dem von seinem Vorgänger betretenen Wege der Reform in den geistlichen Dingen fort u. suchte dem Clerus eine höhere Ausbildung zu verschaffen, weshalb er 1781 die Universität M. mit den Klöstern Karthaus, Altenmünster u. Reichenklaren dotirte u. ihr 1784 noch 17 Präbenden zuwies, auch 1784 verordnete, daß die theologischen Studien nicht mehr in den Klöstern, sondern auf der Universität M. zu machen seien. Von Österreich, mit welchem die Erzbischöfe von M. bisher in freundschaftlicher Beziehung gestanden hatten, wendete er sich ab u. schlug sich auf Seite Preußens, als Friedrich der Große den Vergrößerungsbestrebungen Österreichs nach dem Aussterben des baierischen Mannesstammes entgegentrat. Den Eingriffen der päpstlichen Nuntien gegenüber war er entschieden für Erhaltung u. Herstellung der bischöflichen Rechte, trat gemeinsam mit den übrigen deutschen Erzbischöfen u. Bischöfen den Beschränkungen der Ordinarien durch ein Gutachten entgegen (13. Febr. 1786) u. wünschte, da die Punctation des Emser Congresses u. die weiteren Verhandlungen mit Rom erfolglos blieben, für seine Diöcese[745] durch eine Synode Verbesserungen einzuführen: als die Französische Revolution ausbrach u. Mainz 21. Octbr. 1792 durch Verrath in Custine's Hände fiel. 1297 erhielt das Erzbisthum durch die 1792 erfolgte Erhebung der Abtei Korvei zum Bisthume einen neuen Suffragan. Friedrich Karl war nach Heiligenstadt geflohen, ging 1800 nach Erfurt u. st. 25. Juli 1802 in Aschaffenburg als der letzte Erzbischof von Mainz.

Durch Reichsdeputationsreceß vom 25. Febr. 1803 erfolgte die Säcularisation des Erzbisthums M. Darnach erhielt von dem Mainzer Gebiet Frankreich die Districte am linken Rheinufer, Preußen die obersächsischen Lande (Erfurt, das Eichsfeld, die Ganerbschaft Trefurt zum dritten Theile u. die thüringischen Besitzungen), Kurhessen, das Oberamt Amöneburg u. das Amt Fritzlar, Hessen-Darmstadt die Ämter Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alzenau, Vilbel, Rockenberg, Haßloch, Astheim u. Hirschhorn, Nassau-Usingen die Ämter Königstein, Höchst, Kronenberg, Rüdesheim, Oberlahnstein, Eltville, Haarheim, u. Kassel nebst den Besitzungen des Mainzer Domcapitels auf dem rechten Mainufer unter Frankfurt u. das Dorf Schwanheim, Löwenstein-Wertheim die Dörfer Würth u. Trenensurt, Hohenlohe-Neuenstein erhielt Künzelsau, Hohenlohe-Ingelfingen das Dorf Nagelsberg, Isenburg-Birstein Gainsheim u. Bürgel, Leiningen-Hardenburg die Ämter Miltenberg, Buchheim, Seligenthal, Amorbach, Bischofsheim, Leiningen-Guntersblum die Kellerei Billigheim, Leiningen-Heidesheim die Kellerei Neidenau, Salm-Reiferscheid-Bedbur das Amt Krautheim. Die bei der Vertheilung übrig gebliebenen Theile des Erzstifts M., nämlich die Fürstenthümer Aschaffenburg, Regensburg, die Grafschaft Wetzlar, die Ämter Auffenau, Lohr, Orb, Prozelten u. Klingenberg (von letzterem nur das Gebiet am linken Ufer des Mains) u. einige andere Ländereien, erhielt der bisherige Coadjutor des letzten Erzbischofs, Karl Theodor von Dalberg (s.d. 12), als Reichserzkanzler, Metropolitan u. Primas von Deutschland. Der Stuhl zu M. wurde auf die Domkirche zu Regensburg übertragen u. sollte seine Metropolitangerichtsbarkeit in Zukunft über alle auf dem rechten Rheinufer gelegenen Theile der früheren geistlichen Provinzen von M., Trier u. Köln, mit Ausnahme der preußischen Staaten, u. über die Salzburgische Provinz in Pfalzbaiern erstrecken. Das frühere Erzbisthum M. wurde zu einem einfachen Bisthume umgewandelt, welches unter dem Metropolitan von Mecheln stand u. auf den am linken Rheinufer liegenden Theil des alten Mainzer Erzstiftes beschränkt wurde. Der erste Bischof dieses neuen Bisthums war seit 3. Oct. 1802 Joseph Ludwig Colmar, welcher ganz nach französischen Gesetzen regierte, die Wiedereinnahme von M. durch die Alliirten am 17. Mai 1814 noch erlebte u. 15. Dec. 1818 starb. Nach seinem Tode wurde einstweilen ein Generalvicar eingesetzt. Das Bisthum M. wurde auf die Grenzen des Großherzogthums Hessen beschränkt, 1829 durch einen päpstlichen Bevollmächtigten von der Subjection unter Mecheln für gelöst u. der Metropolitangewalt von Freiburg im Breisgau unterworfen erklärt. Nun wurde 12. Jan.1830 Joseph Vitus Burg Bischof, welcher die Diöcese in Decanate eintheilte u. 23. Mai 1833 st. Sein Nachfolger, der frühere Generalvicar JohannJakob Humann, st. schon 19. Aug. 1834, u. ihm folgte Peter Leopold Kaiser, welcher die Verwaltung in gemäßigter Weise führte, 1821 ausführliche Diöcesanstatuten erließ u. 30. Dec. 1848 starb. Nach ihm wurde 22. Febr. 1849 Leopold Schmid, Professor der Theologie u. Philosophie an der Universität Gießen, zum Bischof gewählt, vom Papst Pius IX. aber nicht bestätigt (vgl. L. Schmid, Über die jüngste Mainzer Bischofswahl, Gießen 1850), u. statt seiner am 29. März 1850 Wilh. Emanuel von Ketteler (s.d. 5) als Bischof eingesetzt. Vgl. Theoderich Gresemund, Catalogus episcoporum et archiepiscoporum mogunt., im 2. Bd. von Schunks Beiträgen; Joh. Latomus, Geschichte der Bischöfe von M., im 3. Bd. von Mencke's Scriptores rerum german. u. im 3. Bd. von Schunk; Servarius, Res moguntiacae, im 1. Bd. von Joannis' Res moguntiacae, Frankf. 1722; Severus, Memoria pontificum mogunt., Mainz 1765; Würdtwein, Dioecesis moguntina in archidiaconatus districta, Manh. 1769–77, 3 Bde.; Schepfer, Codex ecclesiasticus mogunt. nov., Aschaffenb. 1803; Der Untergang des Kurfürstenthums M., Frankf. 1829; Werner, Der Dom zu M. u. seine Schicksale etc., Mainz 1827, 3 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 741-746.
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