[808] Triclinĭum (röm. Ant.), 1) Sitz, worauf drei Personen Platz haben; 2) Speisestube, worin drei, je drei Personen fassende Sophas (Lecti) so um einen Tisch (Abacus) standen, daß die vierte Seite für die aufwartenden Sklaven frei blieb. Daher die Sklaven, welche die Reinigung des T. od. die Aufwartung in demselben hatten, Tricliniarii od. Tricliniares, über welche der Tricliniarcha die Aufsicht hatte; Tricliniaria vestimenta, die bunten Teppiche, womit die Triclinien ausgeschmückt waren.