[811]Triennal (v. lat.), dreijährig Daher Triënnalacte, die von Karl I. am 16. Febr. 1641 unterzeichnete Acte, durch welche das britische Parlament befugt ist, wenn es der König drei Jahre lang nicht beruft, sich selbst zu versammeln.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 811.