Ukas

[135] Ukas, in Rußland jeder vom Kaiser od. auf speciellen Befehl des Kaisers erlassene schriftliche Befehl, Cabinetsbefehl. Der Gegensatz hiervon ist Prikas, der Befehl eines Gerichtshofes od. einer anderen Behörde, welcher nicht auf unmittelbare Ordre des Kaisers ertheilt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 135.
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