[145] Ultramontan (v. lat.), 1) was jenseit des Gebirges liegt; 2) bes. in Beziehung auf die diesseit der Alpen Wohnenden, was jenseit derselben, bes. in Italien ist; daher 3) auf den Papst bezüglich. Daher Ultramontanes System (Ultramontanismus), die Richtung, welche am Römischen Hofe die herrschende ist. Hiernach ist der Papst unbeschränkter Herrin Kirchensachen u. kann unbedingt, ohne die Beistimmung der Bischöfe nöthig zu haben u. ohne Rücksicht auf die Landesgesetze, befehlen; im Gegensatz zum bischöflichen (Episkopal-) System, welches den Bischöfen in den Angelegenheiten der Kirche das Recht der Berathung (so daß päpstliche Beschlüsse erst durch ihren Beitritt Gültigkeit erhalten) zugesteht. Das ultramontane System hat mit der Selbständigkeit der Landeskirchen u. ihren Kirchenfreiheiten, wie mit den Staaten wegen der Kirchenhoheitsrechte, wegen des Placet etc. mehrfache Kämpfe gehabt. Vgl. Febronius, De statu ecclesiae et legitima potestate romani pontificis, Frankf. 176374, 4 Bde.