Unterhalten

[255] Unterhalten, 1) die Fortdauer eines Dinges durch Gewährung der dazu geeigneten Mittel bewirken; 2) einer Person die zum physischen Leben nöthigen Mittel (Unterhalt) gewähren, s. Alimente; 3) Jemand durch Gespräche od. irgend eine Beschäftigung, einen geistigen Genuß die Zeit verkürzen, ihm Unterhaltung gewähren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 255.
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