[256]Unterleger, 1) so v.w. Unterlage u. Lagerholz; 2) platte Fahrzeuge mit einem Maste versehen, welche gebraucht werden, wenn man Schiffe kalfatern, ausbessern od. Maste auf denselben einsetzen will.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 256.