Unterschlagen

[259] Unterschlagen, 1) Jemandem mit dem eignen Fuße die Füße abschlagen od. wegziehen, so daß er zu Boden fällt, od. ihm den eignen Fuß so vor od. hinter die Füße stellen, daß er darüber wegfällt; 2) ein Stück Zeug, welches als Futter dient, leicht annähen; 3) wenn die Uhrkette von dem Federhause od. der Trommel abgleitet u. sich um den Federstift legt, was geschieht, wenn das Federhaus unten keinen Vorsprung hat, od. daß die Feder nicht genug gespannt ist; 4) s.u. Unterschlagung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 259.
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