[260] Unterschleif, 1) so v.w. Unterschlagung (s.d.), bes, 2) wo die Unterschlagung zu einer Art Gewohnheit od. Geschäft gehört; daher Unterschleif treiben; 3) (Einschleifen), so v.w. Schmuggel; 4) unerlaubte Beherbergung verdächtiger Personen, auch wohl gestohlenen Guts.