Ursprung [1]

[296] Ursprung, 1) der Anfang des Daseins eines Dinges, zugleich mit Berücksichtigung der Bedingungen seines Entstehens; daher 2) das, wodurch ein Ding hervorgebracht wird; 3) der Ort, wo etwas durch die Natur od. Kunst erzeugt worden ist; daher Ursprungszeugnis (Ursprungscertificat), beim Eingang fremder zollpflichtiger Maaren in ein anderes Land so v.w. Bescheinigung, daß dieselben in einem bestimmten Lande fabricirt worden sind; vgl. Certificat 3) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 296.
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