Vatermörder

[376] Vatermörder, 1) ein des Vatermordes (s.d.) Schuldiger; 2) die weißen Stehkragen, welche unter der Halsbinde getragen werden. Angeblich soll der Name daher kommen, daß ein lange in der Fremde abwesender Sohn, indem er bei seiner Rückkehr seinen Vater rasch küßte, diesen mit einem solchen Kragen ins Auge gestoßen u. dadurch dessen Tod veranlaßt habe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 376.
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