[385] Vehikel (v. lat.), 1) Mittel, um etwas wohin zu führen; 2) Fahrzeug, Leitzeug, Gelegenheits- od. Beförderungsmittel; 3) Hülfsmittel; 4) Bindemittel, gestaltgebendes Mittel, ein unwesentlicher Stoff, gleichviel ob Flüssigkeit, Pulver, Latwerge etc., um bes. übelschmeckende, scharfe, stark wirkende Arzneien darin dem Kranken zu reichen, damit sie in genauer zu berechnender Dosis sicherer u. bequemer genommen werden; 3) so v.w. Gewand, s.u. Astralgeister.